Allgemeine Geschäftsbedingung
DifferentWorx
Grünthaler Straße 23
09526 Olbernhau
Telefon: 017676740907
E-Mail: different-worx@web.de
Teil 1:Fahrzeugtransport
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Fahrzeugtransporte, die durch Different Worx (im Folgenden „wir“, „uns“) im Inland (Deutschland) durchgeführt werden. Sie gelten in gleicher Weise für Privatkunden sowie gewerbliche Auftraggeber, die ein Fahrzeug über uns transportieren lassen. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.
2. Vertragsgegenstand
Different Worx bietet Fahrzeugtransporte innerhalb Deutschlands an. Die zu transportierenden Fahrzeuge können Autos, Motorräder, Nutzfahrzeuge und andere Kraftfahrzeuge sein. Der Transport erfolgt entweder per offenen oder geschlossenen Transportfahrzeugen, je nach Vereinbarung.
Unsere Leistungen umfassen:
Abholung des Fahrzeugs an einem vereinbarten Ort
Transport des Fahrzeugs zum Zielort
Lieferung des Fahrzeugs an den vereinbarten Zielort
Der genaue Transportablauf sowie zusätzliche Services wie z. B. die Versicherung des Fahrzeugs während des Transports oder spezifische Anforderungen des Fahrzeugs (z. B. übermäßige Größe oder Sonderausstattung) werden vorab mit dem Kunden vereinbart.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen verbindlichen Auftrag für den Fahrzeugtransport an uns übermittelt und wir diesen Auftrag bestätigen. Der Auftrag kann per Telefon, E-Mail, in einem persönlichen Gespräch oder über unser Online-Buchungsformular erteilt werden. Die Bestätigung erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits.
Vor Vertragsabschluss ist der Kunde verpflichtet, folgende Informationen bereitzustellen:
Abholadresse (einschließlich detaillierter Kontaktinformationen)
Zieladresse
Fahrzeugtyp, -modell und -zustand
Besondere Anforderungen oder Anweisungen (z. B. bezüglich der Fahrzeugverpackung oder Sonderausstattung)
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für den Fahrzeugtransport werden nach der Art des Fahrzeugs, der Entfernung und den spezifischen Transportanforderungen (z. B. Standard- oder Spezialtransporte) kalkuliert. Alle Preisangaben sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Die Zahlung ist wie folgt fällig:
Sonderleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind
sofort ohne Abzug zu begleichen. Zahlungsverzug gilt ab dem 14. Tag nach
Rechnungseingang. Zahlungen sind ausschliesslich per Überweisung und Bar
möglich.
Bei Zahlungsverzug werden 11,27 % Sollzinsen (aktueller Basiszinsatz für
Rechsgeschäfte zwischen Unternehmen) zuzüglich EUR 2,50 Bearbeitungsgebühr
berechnet. Eine Forderung gilt als bezahlt, wenn diese unter Angabe der genauen
Rechnungsnummer auf das vorgesehene Konto gutgeschrieben ist.
Bei Zahlungsverzug werden 7,27 % Sollzinsen (aktueller Basiszinsatz für
Rechsgeschäfte zwischen Verbrauchern) zuzüglich EUR 2,50 Bearbeitungsgebühr
berechnet. Eine Forderung gilt als bezahlt, wenn diese unter Angabe der genauen
Rechnungsnummer auf das vorgesehene Konto gutgeschrieben ist.
Zahlungsmethoden: Zahlungen können per Überweisung oder in Bar (bei Übergabe des Fahrzeugs) vorgenommen werden.
5. Abholung und Lieferung
Abholung: Die Abholung des Fahrzeugs erfolgt am vereinbarten Ort, der innerhalb des angegebenen Zeitrahmens liegt. Der Kunde muss sicherstellen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist, die Handbremse funktioniert und alle für den Transport notwendigen Papiere vorhanden sind (z. B. Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein).
Fahrzeugzustand: Vor Beginn des Transports wird der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert (Fotos und ggf. Schadensbericht), um eventuelle Schäden nach dem Transport zu identifizieren. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug in einem fahrbereiten Zustand zur Verfügung zu stellen. Sollte das Fahrzeug nicht fahrbereit sein, muss der Kunde uns dies im Voraus mitteilen. In diesem Fall können zusätzliche Gebühren für die Bereitstellung von spezialisierten Fahrzeugtransportmitteln (z. B. für nicht fahrbereite Fahrzeuge) anfallen.
Lieferung: Die Lieferung des Fahrzeugs erfolgt an die im Auftrag angegebene Zieladresse. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Lieferung auf Schäden oder Unregelmäßigkeiten zu prüfen und eventuelle Beanstandungen sofort schriftlich mitzuteilen.
Lieferzeitraum: Wir geben einen ungefähren Lieferzeitraum an, dieser ist jedoch unverbindlich. Verzögerungen aufgrund unvorhergesehener Umstände (z. B. Verkehr, Wetterbedingungen) sind möglich und berechtigen nicht zur Schadensersatzforderung, solange sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits zurückzuführen sind.
6. Versicherung und Haftung
Versicherung: Alle Fahrzeuge, die durch Different Worx transportiert werden, sind gegen Schäden während des Transports versichert. Die Versicherung deckt Schäden an Fahrzeugen bis zu einem maximalen Wert von 100.000 Euro. Sollte der Wert des Fahrzeugs diesen Betrag überschreiten, ist der Kunde verpflichtet, eine gesonderte Versicherung abzuschließen oder uns im Vorfeld auf den höheren Wert hinzuweisen.
Haftung: Unsere Haftung für Schäden am Fahrzeug während des Transports beschränkt sich auf die Versicherungssumme. Schäden, die nach der Lieferung festgestellt werden, sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung zu melden. Danach können wir keine Haftung mehr übernehmen.
Haftungsbegrenzung: Für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Unfälle, Unwetter) entstehen, haften wir nicht. Ebenso haften wir nicht für Schäden, die durch unzureichend gesicherte Fahrzeuge oder unzureichende Fahrzeugpapiere verursacht werden.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde muss sicherstellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß vorbereitet und für den Transport geeignet ist (z. B. keine losen Teile, kein unbefugtes Gepäck im Fahrzeug).
Das Fahrzeug muss bei der Übergabe vollständig betankt sein und der Tankdeckel muss verschlossen sein.
Bei Fahrzeugen mit fest verbauten Teilen (z. B. Spoiler, Antennen, Dachgepäckträger) ist der Kunde verpflichtet, uns im Vorfeld darüber zu informieren, da diese Teile gegebenenfalls vor dem Transport entfernt werden müssen.
8. Rücktritt und Stornierung
Der Kunde kann den Transportauftrag bis zu 48 Stunden vor der geplanten Abholung ohne Angabe von Gründen stornieren. In diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% des vereinbarten Preises erhoben.
Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen des Fahrzeugs zum vereinbarten Abholort behalten wir uns vor, 100%des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
9. Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Streiks, Unfälle, Staus) können wir den Transport nicht zum vereinbarten Termin durchführen. In diesem Fall werden wir den Kunden umgehend informieren und einen neuen Transporttermin vorschlagen. Schadensersatzansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
10. Datenschutz
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur zu den Zwecken verwendet, die für die Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Unternehmens in Olbernhau, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft.
12. Eigenachsentransport
12.1. Definition des Eigenachsentransports
Der Eigenachsentransport beschreibt die Beförderung eines Fahrzeugs auf eigenen Rädern, bei der das Fahrzeug selbstständig mit seiner eigenen Antriebskraft zum Zielort gefahren wird. Dies ist in der Regel bei fahrbereiten Fahrzeugen möglich, die den Anforderungen des Straßenverkehrs entsprechen und keine technischen Mängel aufweisen.
12.2. Voraussetzungen für den Eigenachsentransport
Der Kunde muss sicherstellen, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist, um eine sichere Fahrt auf eigener Achse zu gewährleisten. Dazu gehören:
Voll funktionstüchtige Bremsen und Lenkung
Ausreichende Reifenprofiltiefe und unbeschädigte Reifen
Vorhandensein von Flüssigkeiten (z. B. Kühlwasser, Öl, Bremsflüssigkeit)
Keine technischen Mängel oder Schäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen
Eine gültige Zulassung des Fahrzeugs (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein)
12.3. Haftung des Kunden
Der Kunde erklärt mit der Beauftragung des Eigenachsentransports, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine offensichtlichen Mängel oder Schäden aufweist. Sollte das Fahrzeug während des Transports durch unsachgemäße Vorbereitung oder technische Mängel Schaden nehmen, haftet der Kunde für die Reparaturkosten und etwaige Schäden, die durch eine unsachgemäße Fahrt entstehen.
12.4. Abweichungen vom Eigenachsentransport
Falls das Fahrzeug nicht in der Lage ist, den Eigenachsentransport ordnungsgemäß durchzuführen (z. B. durch technische Probleme, Pannen oder nicht verkehrstüchtige Ausstattung), behalten wir uns vor, den Transport auf einen anderen Transportmodus (z. B. Abschleppen, Transport auf einem Anhänger) umzuwandeln. In diesem Fall werden dem Kunden zusätzlich die Kosten für den alternativen Transportmodus in Rechnung gestellt.
12.5. Transportdauer und Zeitplan
Da der Eigenachsentransport von der Fähigkeit des Fahrzeugs abhängt, den Transport auf eigener Achse durchzuführen, können unerwartete Verzögerungen auftreten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Transport länger dauern kann als ursprünglich vereinbart, insbesondere wenn unvorhergesehene technische Probleme auftreten. In solchen Fällen werden wir den Kunden rechtzeitig informieren.
12.6. Versicherungsschutz beim Eigenachsentransport
Während des Eigenachsentransports ist das Fahrzeug grundsätzlich nur durch die Standardversicherung von Different Worx abgedeckt, die Schäden abdeckt, die während des Transports auftreten. Sollte der Kunde eine erweiterte Versicherung für das Fahrzeug während des Eigenachsentransports wünschen (z. B. für Schäden, die während der Fahrt durch den Kunden selbst entstehen könnten), muss dies vorab vereinbart und separat abgeschlossen werden.
12.7. Kosten und Zusatzgebühren
Für den Eigenachsentransport gelten grundsätzlich die gleichen Preiskonditionen wie für einen klassischen Fahrzeugtransport. Sollte der Transport jedoch aufgrund eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs oder aufgrund von Verzögerungen (z. B. Pannen oder notwendige Reparaturen) abgebrochen oder umgeplant werden müssen, fallen zusätzliche Gebühren für den alternativen Transport oder für Reparaturen an. Diese werden dem Kunden transparent und im Voraus mitgeteilt.
13. Rücktritt und Stornierung bei Eigenachsentransport
Falls der Kunde den Eigenachsentransport vorab storniert, wird eine Stornogebühr fällig, die sich nach dem bisherigen Vorbereitungsaufwand richtet. Sollte das Fahrzeug bei der Abholung nicht fahrbereit sein oder die Voraussetzungen für den Eigenachsentransport nicht erfüllt werden, behalten wir uns vor, den Transport abzubrechen und eine Ausgleichszahlung für den dadurch entstandenen Aufwand zu verlangen.
14. Zusätzliche Bestimmungen für den Eigenachsentransport
Fahrzeugübernahme: Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt für den Eigenachsentransport bereitsteht. Sollte das Fahrzeug nicht fahrbereit sein, behält sich Different Worx das Recht vor, den Transport auf ein anderes Verfahren (z. B. Anhängertransport) umzustellen und die dafür anfallenden Mehrkosten zu berechnen.
Technische Unterstützung: Falls während des Eigenachsentransports technische Unterstützung erforderlich wird (z. B. Pannenhilfe oder Reparaturen unterwegs), wird der Kunde für die entstandenen Kosten aufkommen.
15. Schlussbestimmungen für den Eigenachsentransport
Die oben genannten Bestimmungen für den Eigenachsentransport ergänzen und ersetzen nicht die allgemeinen AGB für den Fahrzeugtransport. Alle anderen Punkte gelten weiterhin, es sei denn, sie widersprechen den spezifischen Anforderungen des Eigenachsentransports. Im Falle von Unklarheiten oder Konflikten zwischen den allgemeinen AGB und den speziellen Regelungen für den Eigenachsentransport, haben die spezifischen Regelungen des Eigenachsentransports Vorrang.
Teil 2: Fahrzeugaufbereitung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge im Bereich Fahrzeugaufbereitung, die durch Different Worx (im Folgenden „wir“, „uns“) gegenüber unseren Kunden (im Folgenden „Kunde“, „Sie“) durchgeführt werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.
2. Leistungen
Wir bieten folgende Fahrzeugaufbereitungsdienstleistungen an:
Innenreinigung: Tiefenreinigung von Polstern, Teppichen, Armaturen und Fahrzeug-Innenraum
Außenreinigung: Handwäsche, Felgenreinigung, Reifenpflege, Lackpolitur
Lackaufbereitung: Polieren und Versiegeln des Lacks, Kratzerentfernung
Geruchsneutralisation: Beseitigung unangenehmer Gerüche
Leder- und Kunststoffpflege: Pflege von Lederausstattungen und Kunststoffoberflächen
Die konkreten Leistungen und deren Umfang werden vorab schriftlich oder mündlich mit dem Kunden vereinbart.
3. Preise und Zahlung
Die Preise für die jeweiligen Leistungen richten sich nach dem Aufwand und den spezifischen Anforderungen des Fahrzeugs. Die genauen Kosten werden dem Kunden vor Auftragsannahme mitgeteilt.
Zahlungen sind nach Abschluss der Aufbereitung sofort fällig. Sie können per Überweisung oder Barzahlung vor Ort zahlen.
Bei größeren Aufträgen oder umfangreicheren Dienstleistungen behalten wir uns vor, eine Anzahlung zu verlangen.
4. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde uns mit der Fahrzeugaufbereitung beauftragt und wir diesen Auftrag annehmen. Der Auftrag kann mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Buchungsportal erteilt werden.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit und an dem vereinbarten Ort bereitzustellen. Sollte sich das Fahrzeug in einem Zustand befinden, der eine vereinbarte Leistung beeinträchtigt (z. B. durch grobe Verschmutzung oder Schäden), behalten wir uns vor, den Auftrag abzulehnen oder den Preis neu zu kalkulieren. In diesem Fall wird der Kunde vorab informiert.
6. Abholung und Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug nach Abschluss der Aufbereitung abzuholen. Bei Lieferung des Fahrzeugs durch uns wird eine gesonderte Gebühr für die Transportkosten erhoben.
7. Haftung
Wir haften für Schäden, die durch uns oder unsere Mitarbeiter während der Durchführung der Fahrzeugaufbereitung entstehen. Dies gilt jedoch nicht für Schäden, die durch vorherige unsachgemäße Pflege oder bauliche Mängel am Fahrzeug verursacht wurden.
Für Folgeschäden oder Schäden durch Dritte haften wir nicht.
8. Widerruf
Ein Widerruf des Auftrages ist nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, an dem mit der Durchführung der Dienstleistung begonnen wurde. Bei bereits erfolgter Durchführung von Leistungen oder bei Lieferung von Materialien, die speziell für den Auftrag besorgt wurden, ist ein Widerruf ausgeschlossen.
9. Gerichtsstand und geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Marienberg Amtsgericht , soweit gesetzlich zulässig.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Teil 3: Reifendienst
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Reifendienst „Different Worx“ (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Leistungen
Different Worx bietet insbesondere folgende Leistungen an:
Verkauf von Reifen und Felgen
Reifenmontage und -demontage
Auswuchten von Rädern
Reifenkontrollen, Reparaturen und Beratung
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden (z. B. Auftrag, Angebot, Rechnung).
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Beauftragung durch den Kunden und die Annahme durch Different Worx zustande. Ein Vertrag kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen, z. B. durch Entgegennahme und Durchführung eines Auftrags.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Leistungserbringung fällig. Es gelten folgende Zahlungsmethoden: Barzahlung oder auf Rechnung (nur nach Vereinbarung).
Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Waren Eigentum von Different Worx. Bei Zahlungsverzug ist Different Worx berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen.
6. Haftung
Different Worx haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Different Worx nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfall, entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Bei Arbeiten am Fahrzeug muss dieses in einem verkehrssicheren Zustand übergeben werden. Für Schäden, die durch Mängel am Fahrzeug entstehen, übernimmt Different Worx keine Haftung.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
Bei Mängeln an Waren oder Leistungen hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann er Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung oder Warenübergabe schriftlich anzuzeigen.
10. Datenschutz
Different Worx erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite zu entnehmen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Different Worx.
Vertragssprache ist Deutsch.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil 4: Ersatzteilhandel
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Ersatzteilen durch Different Worx (nachfolgend „Anbieter“) an Verbraucher und Unternehmer (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Different Worx verkauft neue und ggf. auch generalüberholte Autoersatzteile. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, dem Online-Shop oder dem Auftrag.
Gebrauchte Teile werden entsprechend gekennzeichnet.
3.Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme einer Bestellung des Kunden durch den Anbieter zustande. Die Bestellung kann über die Website, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Die bloße Darstellung von Waren – insbesondere in Katalogen oder Online-Shops – stellt noch kein bindendes Angebot dar.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
Zahlungsarten: Barzahlung, Vorkasse oder Rechnung (nur nach gesonderter Vereinbarung).
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB).
5. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – ab Lager.
Der Versand erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden. Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über (§ 447 BGB), sofern dieser Unternehmer ist. Bei Verbrauchern erfolgt der Gefahrenübergang erst mit Übergabe.
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Different Worx.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (insbesondere Zahlungsverzug) ist der Anbieter berechtigt, die Ware zurückzuverlangen.
7. Gewährleistung/Sachmängelhaftung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäßen Einbau, normale Abnutzung oder nicht fachgerechte Verwendung entstehen.
Ersatzteile müssen fachgerecht (ggf. durch eine Kfz-Werkstatt) eingebaut werden; ein Einbau durch Laien kann zum Erlöschen von Gewährleistungsansprüchen führen.
8. Rückgabe / Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
Eine Widerrufsbelehrung mit Formular wird separat zur Verfügung gestellt.
Für Unternehmer ist eine Rückgabe ausgeschlossen, es sei denn, sie wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart. Sonderbestellungen, individuell beschaffte oder elektrische Teile sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
9. Haftung
Different Worx haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet Different Worx nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Einbauhinweis und Haftungsausschluss
Die gelieferten Ersatzteile sind ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden und gemäß den Vorgaben des Fahrzeugherstellers sowie durch fachkundiges Personal einzubauen.
Different Worx übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau oder missbräuchliche Verwendung entstehen.
11. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Detaillierte Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung auf www.differentworx.de/datenschutz.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Different Worx.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Different Worx
Juli 2025
